Amway: 225 Mil­lio­nen Dol­lar und die Fra­ge, wer hier eigent­lich ver­dient

Mehr Frei­heit, ein zusätz­li­ches Ein­kom­men und irgend­wann viel­leicht den nor­ma­len Job hin­ter sich las­sen: Mit sol­chen Aus­sich­ten lässt sich Begeis­te­rung wecken. Beson­ders dann, wenn Men­schen erzäh­len, sie hät­ten genau das bereits geschafft – und könn­ten ande­ren den Weg zei­gen.

Doch was bleibt von die­sen Erfolgs­ge­schich­ten übrig, wenn man sich die Zah­len und die lau­fen­den Kos­ten ansieht?

Ein Ver­fah­ren gegen Amway in den USA gibt dazu inter­es­san­te Ein­bli­cke. Die US-Ver­brau­cher­schutz­be­hör­de FTC und der Bun­des­staat Washing­ton wer­fen dem Unter­neh­men und zwei Schu­lungs­an­bie­tern vor, Men­schen mit irre­füh­ren­den Ein­kom­mens­ver­spre­chen ange­wor­ben und zu Pro­dukt­käu­fen gedrängt zu haben. Eine ver­ein­bar­te Ver­gleichs­re­ge­lung sieht ins­ge­samt 225 Mil­lio­nen US-Dol­lar an Zah­lun­gen sowie Ände­run­gen am Geschäfts­mo­dell vor.

Der Fall wirft eine grund­le­gen­de Fra­ge auf: Ver­die­nen die Teil­neh­mer mit dem Geschäft – oder ver­dient das Geschäft vor allem an sei­nen Teil­neh­mern?

Inhal­te des Blog­ar­ti­kels

Was ist bei Amway pas­siert?

Am 17. Sep­tem­ber 2026 reich­ten die FTC und der Bun­des­staat Washing­ton eine Kla­ge gegen drei Unter­neh­men ein:

  • Amway, das unter ande­rem Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel, Kos­me­tik und Haus­halts­pro­duk­te ver­treibt.
  • World Wide Group (WWG) und Lea­der­ship Team Deve­lo­p­ment (LTD), zwei von Amway zuge­las­se­ne Anbie­ter von Schu­lun­gen und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten für Ver­triebs­part­ner.

Gleich­zei­tig leg­ten die Par­tei­en eine gemein­sa­me Ver­gleichs­re­ge­lung vor. Ein Ver­gleich bedeu­tet, dass sich die Betei­lig­ten dar­auf eini­gen, den Streit unter bestimm­ten Bedin­gun­gen bei­zu­le­gen.

Wich­tig dabei: Amway und die bei­den Schu­lungs­an­bie­ter räu­men die Vor­wür­fe im Ver­gleich nicht ein. Die Kla­ge beschreibt die Sicht der Behör­den. Sie ist kein Urteil, das sämt­li­che Vor­wür­fe als bewie­sen fest­stellt.

Die vor­ge­leg­te Ver­gleichs­fas­sung ist außer­dem noch nicht vom Gericht unter­zeich­net. Die öffent­lich zugäng­li­che FTC-Ver­fah­rens­sei­te führt den Fall beim Abruf am 9. Okto­ber 2026 als anhän­gig. Die vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen sind des­halb nicht mit bereits voll­stän­dig umge­setz­ten Regeln gleich­zu­set­zen. Quel­len: FTC-Ver­fah­rens­sei­te, Ver­gleich, S. 2 und 32

Pro­duk­te ver­kau­fen – oder neue Ver­käu­fer anwer­ben?

Amway arbei­tet mit Mul­ti-Level-Mar­ke­ting, kurz MLM. Die Teil­neh­mer ver­kau­fen Pro­duk­te und kön­nen außer­dem an ver­gü­tungs­re­le­van­ten Umsät­zen inner­halb ihres ange­wor­be­nen Teams mit­ver­die­nen.

Die­ses Team wird häu­fig „Down­line“ genannt. Dazu gehö­ren direkt ange­wor­be­ne Per­so­nen und wei­te­re Teil­neh­mer, die wie­der­um von die­sen ange­wor­ben wur­den.

Damit stellt sich eine ent­schei­den­de Fra­ge: Wer kauft die Pro­duk­te – und war­um?

Kauft jemand ein Pro­dukt, weil es ihm gefällt und den Preis wert ist? Oder kauft er es haupt­säch­lich, weil er damit Punk­te sam­meln, Boni errei­chen und sein ver­meint­li­ches Geschäft vor­an­brin­gen möch­te?

Genau hier set­zen die Vor­wür­fe der Behör­den an. Laut Kla­ge wur­den Teil­neh­mer dazu ange­hal­ten, monat­lich bestimm­te Pro­dukt­men­gen zu kau­fen und wei­te­re Men­schen anzu­wer­ben, die das­sel­be tun soll­ten. Die­ses Wie­der­ho­len des Ver­hal­tens wird im MLM als „Dupli­ka­ti­on“ bezeich­net.

Die Behör­den behaup­ten, vie­le Teil­neh­mer hät­ten dadurch Pro­duk­te gekauft, die sie weder in die­sem Umfang haben woll­ten noch erfolg­reich wei­ter­ver­kau­fen konn­ten. Quel­le: Kla­ge­schrift, S. 5–7

Wenn man selbst zum wich­tigs­ten Kun­den wird

Ein ver­ein­fach­tes Bei­spiel zeigt das Pro­blem: Wer regel­mä­ßig Pro­duk­te bestellt, um eine bestimm­te Bonus­stu­fe zu errei­chen, hat zunächst ein­mal Aus­ga­ben. Ob dar­aus ein loh­nen­des Geschäft wird, hängt davon ab, was tat­säch­lich ver­kauft wird und nach allen Kos­ten übrig bleibt.

Auch selbst ver­brauch­te Pro­duk­te haben natür­lich einen Nut­zen. Trotz­dem soll­te man ehr­lich rech­nen: Hät­te man die­se Waren ohne die Aus­sicht auf ein zusätz­li­ches Ein­kom­men eben­falls gekauft – zum sel­ben Preis und in der­sel­ben Men­ge?

Wenn die Ant­wort „eigent­lich nicht“ lau­tet, gehört die­ser Kauf zur kri­ti­schen Betrach­tung der Geschäfts­chan­ce.

139 Dol­lar im Jahr: Was die Kla­ge über die Boni sagt

Beson­ders auf­schluss­reich sind die Zah­len, die die Behör­den für 2023 nen­nen. Dem­nach lag der Medi­an der jähr­li­chen Amway-Boni bei 139 US-Dol­lar vor Aus­ga­ben.

Medi­an bedeu­tet: Ord­net man die betrach­te­ten Teil­neh­mer nach der Höhe ihrer Boni, liegt die­ser Wert in der Mit­te. Er beschreibt also nicht den Durch­schnitt, den eini­ge weni­ge Spit­zen­ver­die­ner stark nach oben zie­hen kön­nen.

Außer­dem hät­ten weni­ger als 1.600 von über 241.000 IBOs min­des­tens 40.000 US-Dol­lar an Boni erhal­ten. „IBO“ ist Amways Bezeich­nung für sei­ne selbst­stän­di­gen Ver­triebs­part­ner.

Die­se Anga­ben betref­fen Boni. Sie sind kei­ne voll­stän­di­ge Berech­nung aller Ein­nah­men und Aus­ga­ben. Zusätz­li­che Gewin­ne aus eige­nen Pro­dukt­ver­käu­fen kön­nen hin­zu­kom­men; Kos­ten müs­sen abge­zo­gen wer­den. Trotz­dem zei­gen die Zah­len, war­um ein­zel­ne Erfolgs­ge­schich­ten wenig dar­über aus­sa­gen, was ein neu­er Teil­neh­mer rea­lis­ti­scher­wei­se erwar­ten kann. Quel­le: Kla­ge­schrift, S. 9 und 37–40

Eine Aus­zah­lung ist noch kein Gewinn

Das klingt selbst­ver­ständ­lich, geht in begeis­ter­ten Prä­sen­ta­tio­nen aber schnell unter.

Ein frei erfun­de­nes Rechen­bei­spiel: Du bekommst in einem Monat 100 Euro aus­ge­zahlt. Gleich­zei­tig gibst du 150 Euro für geschäft­li­che Schu­lun­gen, Fahr­ten und Ver­an­stal­tun­gen aus. Dann hast du allein damit bereits 50 Euro mehr aus­ge­ge­ben als ein­ge­nom­men.

Waren­kos­ten und dei­ne Arbeits­zeit sind dabei noch gar nicht berück­sich­tigt.

Eine Geschäfts­chan­ce soll­te des­halb dar­an gemes­sen wer­den, was nach allen Kos­ten übrig bleibt.

Das zusätz­li­che Geschäft mit dem Erfolgs­wis­sen

Neben den Pro­duk­ten spie­len im Ver­fah­ren die Schu­lungs­an­ge­bo­te eine wich­ti­ge Rol­le. WWG und LTD ver­kau­fen unter ande­rem Ver­an­stal­tungs­zu­gän­ge, Audio­in­hal­te und die Nut­zung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­ge­bo­ten.

Laut Kla­ge stell­ten füh­ren­de Ver­triebs­part­ner die­se Ange­bo­te als wesent­lich für den Erfolg dar. Zugleich sol­len sie an den Schu­lungs­er­lö­sen ver­dient haben.

Die Behör­den nen­nen erheb­li­che Aus­ga­ben: Bei WWG hät­ten allein Mit­glied­schaft, Nach­rich­ten-App und Ein­tritts­kar­ten für gro­ße Ver­an­stal­tun­gen für eine Ein­zel­per­son mehr als 2.100 US-Dol­lar pro Jahr aus­ge­macht. Rei­se­kos­ten und wei­te­re Aus­ga­ben konn­ten hin­zu­kom­men. Die­se Anga­ben bezie­hen sich auf die unter­such­ten Zeit­räu­me, nicht auf eine aktu­el­le Preis­lis­te. Quel­le: Kla­ge­schrift, S. 20–23

Das wirft eine nahe­lie­gen­de Fra­ge auf: Wie unab­hän­gig ist der Rat, noch ein Semi­nar zu besu­chen, wenn der Rat­ge­ber dar­an mit­ver­dient?

Schu­lun­gen kön­nen sinn­voll sein. Wer sie emp­fiehlt, soll­te aber offen­le­gen, wel­che finan­zi­el­len Inter­es­sen dahin­ter­ste­hen. Und wer damit wirbt, ein bestimm­tes Sys­tem füh­re zum Erfolg, soll­te zei­gen kön­nen, wie häu­fig die­ser Erfolg tat­säch­lich ein­tritt.

Der Vor­wurf: Kun­den­ver­käu­fe, die gar nicht statt­ge­fun­den haben

Ein beson­ders schwer­wie­gen­der Teil der Kla­ge betrifft angeb­lich fal­sche Ver­kaufs­be­rich­te.

Die Behör­den behaup­ten, Teil­neh­mer sei­en dazu ange­lei­tet wor­den, Ver­käu­fe an Kun­den zu mel­den, die tat­säch­lich nicht statt­ge­fun­den hät­ten. Dadurch habe es so aus­se­hen sol­len, als wür­den mehr Pro­duk­te an Kun­den außer­halb des Ver­triebs­net­zes ver­kauft.

Das wäre kei­ne neben­säch­li­che Unge­nau­ig­keit. Ob Pro­duk­te ech­te Käu­fer fin­den oder vor allem von den Ver­triebs­part­nern selbst gekauft wer­den, ist für die Bewer­tung des Geschäfts­mo­dells ent­schei­dend. Quel­le: Kla­ge­schrift, S. 6–7

Amway wider­spricht der Dar­stel­lung der Behör­den. Das Unter­neh­men weist ins­be­son­de­re die Behaup­tung zurück, sei­ne Ver­kaufs­da­ten sei­en unzu­tref­fend. In sei­ner Stel­lung­nah­me bezeich­net Amway den Ver­gleich als Kom­pro­miss und erklärt, wei­ter­hin von sei­nem Geschäfts­mo­dell über­zeugt zu sein. Quel­le: Amways Stel­lung­nah­me vom 17. Sep­tem­ber 2026

Was sich durch den Ver­gleich ändern soll

Die ver­ein­bar­te Rege­lung sieht neben den Zah­lun­gen meh­re­re kon­kre­te Ver­än­de­run­gen vor.

Mehr nach­weis­ba­re Ver­käu­fe an Kun­den

Aner­kann­te Ver­käu­fe an regis­trier­te Kun­den außer­halb des Ver­triebs­net­zes sol­len min­des­tens 70 Pro­zent des monat­li­chen Pro­dukt­vo­lu­mens eines Teil­neh­mers aus­ma­chen. Berech­net wird das anhand der Pro­dukt­punk­te, nicht ein­fach anhand der Anzahl der Packun­gen.

Wird die­ser Anteil unter­schrit­ten, wird das für die Ver­gü­tung anre­chen­ba­re Geschäfts­vo­lu­men gekürzt.

Weni­ger Anreiz, an den Eigen­käu­fen neu­er Teil­neh­mer zu ver­die­nen

In den ers­ten sechs vol­len Mona­ten eines neu­en Teil­neh­mers sol­len die über­ge­ord­ne­ten Ver­triebs­part­ner kein Geschäfts­vo­lu­men aus des­sen nicht wei­ter­ver­kauf­ten Pro­dukt­käu­fen gut­ge­schrie­ben bekom­men.

Wer unmit­tel­bar neue Teil­neh­mer auf­neh­men möch­te, muss außer­dem zuvor an min­des­tens drei unter­schied­li­che aner­kann­te Kun­den ver­kauft und eine vor­ge­schrie­be­ne Schu­lung abge­schlos­sen haben.

Schutz vor zusätz­li­chen Kos­ten im ers­ten Jahr

Wäh­rend der ers­ten zwölf Mona­te sol­len grund­sätz­lich kei­ne Zah­lun­gen von neu­en Teil­neh­mern ein­ge­zo­gen wer­den dür­fen. Aus­ge­nom­men sind Pro­dukt­käu­fe, die nach der Rege­lung zuläs­sig sind. Damit wer­den ins­be­son­de­re kos­ten­pflich­ti­ge Schu­lungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te begrenzt.

Genaue­re Kon­trol­len

Kun­den­ver­käu­fe sol­len nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert wer­den. Außer­dem sieht die Rege­lung einen exter­nen Prü­fer vor, der Ver­kaufs­da­ten unter­sucht und Kun­den sowie Teil­neh­mer befra­gen kann.

Wesent­li­che Ände­run­gen am Ver­gü­tungs­mo­dell sol­len erst neun Mona­te nach gericht­li­cher Inkraft­set­zung grei­fen. Ob die Maß­nah­men im All­tag wirk­sam schüt­zen, muss sich anschlie­ßend zei­gen. Quel­le: Ver­gleich, ins­be­son­de­re Abschnit­te I–III und VII

Was du aus dem Amway-Fall mit­neh­men kannst

Die Unter­la­gen betref­fen das US-Geschäft. Sie erlau­ben kei­ne pau­scha­le Aus­sa­ge über jeden Amway-Ver­triebs­part­ner und las­sen sich nicht auto­ma­tisch auf Deutsch­land über­tra­gen.

Die grund­le­gen­den Fra­gen hel­fen aber auch hier, ein MLM-Ange­bot zu prü­fen:

  • Wie vie­le Teil­neh­mer erzie­len nach sämt­li­chen Kos­ten tat­säch­lich einen Gewinn?

  • Wie viel Geld muss ich regel­mä­ßig aus­ge­ben?

  • Gibt es genü­gend Kun­den, die die Pro­duk­te kau­fen, ohne selbst Ver­triebs­part­ner wer­den zu wol­len?

  • Ver­dient die Per­son, die mich berät, an mei­nen Ein­käu­fen oder Schu­lun­gen mit?

  • Wer­den mei­ne Fra­gen mit nach­voll­zieh­ba­ren Zah­len beant­wor­tet?

Ein Foto vom Traum­ur­laub beant­wor­tet kei­ne die­ser Fra­gen. Auch ein begeis­ter­ter Vor­trag ersetzt kei­ne ehr­li­che Rech­nung.

Fazit: Wer Frei­heit ver­spricht, muss die Rech­nung offen­le­gen

Der Amway-Fall zeigt, war­um es sich lohnt, hin­ter die Erfolgs­ge­schich­ten zu schau­en. Die Behör­den wer­fen den betei­lig­ten Unter­neh­men vor, Ein­kom­mens­hoff­nun­gen geweckt und zugleich Aus­ga­ben geför­dert zu haben, die sich für vie­le Teil­neh­mer nicht rech­ne­ten. Amway wider­spricht die­ser Dar­stel­lung und hat einer Ver­gleichs­re­ge­lung zuge­stimmt.

Für mich bleibt die ent­schei­den­de Fra­ge: Was ver­dient ein gewöhn­li­cher Teil­neh­mer nach allen Kos­ten – und wie wahr­schein­lich ist die­ses Ergeb­nis?

Wer finan­zi­el­le Frei­heit ver­spricht, soll­te dar­auf eine ver­ständ­li­che und über­prüf­ba­re Ant­wort geben kön­nen. Wenn statt­des­sen immer neue Käu­fe, Schu­lun­gen und ange­wor­be­ne Men­schen nötig sind, ist kri­ti­sches Nach­fra­gen ange­bracht.

Der Wunsch nach einem bes­se­ren Leben ist ver­ständ­lich. Gera­de des­halb ver­dient er mehr als ein Geschäfts­mo­dell, des­sen Rech­nung man erst nach dem Ein­stieg ver­steht.

Link­samm­lung – Quel­len – Must-Reads

Ori­gi­nal­quel­len zum Amway-Ver­fah­ren

  • FTC: Über­sicht zum Ver­fah­ren gegen Amway (EN)
    Die offi­zi­el­le Anlauf­stel­le mit Ver­fah­rens­sta­tus und den ver­öf­fent­lich­ten Doku­men­ten.
  • Die Kla­ge­schrift gegen Amway, WWG und LTD (EN, PDF)
    Die aus­führ­li­chen Vor­wür­fe der Behör­den: Ein­kom­mens­ver­spre­chen, Pro­dukt­käu­fe, Schu­lungs­kos­ten und angeb­lich fal­sche Ver­kaufs­be­rich­te. Beson­ders rele­vant sind die Sei­ten 20–23 zu Schu­lun­gen und 37–40 zu den Boni. Eine Kla­ge­schrift beschreibt die Vor­wür­fe der Klä­ger, kei­ne gericht­lich fest­ge­stell­ten Tat­sa­chen.
  • Die ver­ein­bar­te Ver­gleichs­re­ge­lung (EN, PDF)
    Hier ste­hen die vor­ge­se­he­nen Zah­lun­gen, Ver­kaufs­re­geln und Kon­trol­len. Die Rege­lung ent­hält kein Ein­ge­ständ­nis der Vor­wür­fe durch die Unter­neh­men.
  • Amways Stel­lung­nah­me zum Ver­gleich (EN)
    Die Sicht des Unter­neh­mens: Amway wider­spricht der Dar­stel­lung der Behör­den und erläu­tert sei­ne Hal­tung zum Ver­gleich.

MLM-Ange­bo­te und Ein­kom­mens­ver­spre­chen bes­ser ver­ste­hen

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