
Unzulässige Health Claims am Beispiel Omega-3-Fettsäuren und Kindern
In der Europäischen Union gibt es strenge Vorschriften für gesundheitsbezogene Werbung (Health Claims), um sicherzustellen, dass Verbraucher, insbesondere Eltern und ihre Kinder, nicht durch unbewiesene oder irreführende Behauptungen getäuscht werden. Diese Vorschriften gelten auch für Nahrungsergänzungsmittel.
Am Beispiel Omega-3-Fettsäuren in Bezug auf Kindern beleuchten wir im folgenden Artikel das verbotene Health Claim “bessere Konzentration in der Schule, bei den Hausaufgaben etc”. In letzter Zeit sind mir auf Instagram vermehrt Accounts von Affiliate- und Network-Marketing-Partnern 🔗 aufgefallen, die trotz der gesetzlichen Bestimmungen diese unzulässige Werbeaussage nutzen. Diese Aussagen erfolgen sowohl in Storys als auch in Posts und erreichen dadurch eine breite Zielgruppe.
Besonders besorgniserregend ist, dass solche irreführenden Aussagen bei Müttern Ängste schüren können, indem sie suggerieren, dass ihre Kinder ohne diese Produkte nicht optimal versorgt sind.
Was ist ein Health Claim?
Stell dir vor, du gehst durch den Supermarkt und siehst auf einer Packung Müsli den Satz: “Gut für dein Herz!” Das wäre ein Health Claim. Es bedeutet, dass das Müsli etwas in sich hat, von dem der Hersteller behauptet, dass es deiner Herzgesundheit gut tut. Solche Aussagen müssen aber nicht nur leere Versprechungen sein – sie müssen wissenschaftlich bewiesen und von offiziellen Stellen wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sein.
Health Claims sind also so eine Art “Vertrauenssiegel”, die dir als Verbraucher zeigen sollen, dass das Produkt einen echten gesundheitlichen Nutzen haben könnte. Aber Vorsicht: Nicht alles, was gut klingt, ist auch wirklich gut für dich. Deswegen ist es wichtig, sich über diese Claims zu informieren und nicht blindlings zu vertrauen.
Eine Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 🔗 zu finden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind in erster Linie Lebensmittel und keine Arzneimittel. Sie dienen dazu, die Ernährung zu ergänzen, sind aber nicht zwingend erforderlich. Diese Produkte müssen lediglich dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden und bedürfen keiner Zulassung oder speziellen Prüfung.
Für die Sicherheit der Nahrungsergänzungsmittel ist der Hersteller verantwortlich. Er muss über mögliche Risiken wie Allergene informieren, aber nicht über Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen mit Medikamenten. Es gibt keine festgelegten Höchstmengen für Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Lediglich Empfehlungen.
Erlaubt sind gesundheitsbezogene Aussagen, die sich auf normale Körperfunktionen beziehen, nicht jedoch auf spezifische Krankheiten. Die EU-Health-Claims-Verordnung regelt genau, welche gesundheits- und nährstoffbezogenen Angaben zulässig sind. Alle zugelassenen Health Claims 🔗 dürfen nur verwendet werden, wenn das Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel die erforderlichen Inhaltsstoffe in der vorgeschriebenen Mindestmenge enthält.
Schutz der Verbraucher
Diese Regeln sollen verhindern, dass Eltern durch irreführende Werbung dazu gebracht werden, ihren Kindern unnötige Nahrungsergänzungsmittel zu geben. Eine ausgewogene Ernährung reicht normalerweise aus, um den Nährstoffbedarf von Kindern zu decken. Kinder, die sich ausgewogen ernähren, bekommen in der Regel alle notwendigen Nährstoffe.
Die Vorschriften schützen Verbraucher vor falschen Versprechungen und sorgen dafür, dass nur wissenschaftlich fundierte Aussagen in der Werbung verwendet werden. Das ist besonders wichtig, weil Eltern oft besorgt um die Gesundheit ihrer Kinder sind und leicht auf irreführende Werbung hereinfallen können.
Dank dieser strengen Regeln können Eltern fundierte Entscheidungen treffen, ohne sich von unbelegten Versprechen verunsichern zu lassen. Außerdem helfen diese Vorschriften, den Markt für Nahrungsergänzungsmittel transparent und vertrauenswürdig zu halten.
Werbung und Kennzeichnung
Auf Verpackungen und in der Werbung dürfen keine Aussagen gemacht werden, die behaupten, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhindern. Das gilt auch für Behauptungen, dass Omega-3-Fettsäuren die Konzentration bei Kindern verbessern könnten. Solche Aussagen müssen wissenschaftlich belegt sein, und das ist bisher nicht der Fall.
Werbung auf Instagram
Instagram ist super beliebt für Werbung, weil es so viele verschiedene Nutzer hat. Unternehmen können hier gezielt Werbung schalten und ihre Produkte einem großen Publikum zeigen. Aber auch auf Instagram gelten strenge Regeln für gesundheitsbezogene Aussagen.
Man kann auf Instagram sehr spezifische Zielgruppen ansprechen, was besonders für Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel spannend ist. Trotzdem müssen alle Aussagen in der Werbung wissenschaftlich belegt sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Nicht vorhandene Regulierung
Ein Problem bei Werbung auf Plattformen wie Instagram ist, dass die Regulierung und Überwachung oft nicht ausreicht. Es gibt zwar klare gesetzliche Vorgaben für gesundheitsbezogene Aussagen, aber die Durchsetzung dieser Regeln auf sozialen Medien ist oft schwierig.
Influencer und Unternehmen können leicht irreführende oder unbewiesene Behauptungen verbreiten, bevor sie entdeckt und gestoppt werden. Das führt zu einer Grauzone, in der Verbraucher durch nicht ausreichend geprüfte Werbeaussagen getäuscht werden könnten.
Wissenschaftliche Grundlage am Beispiel Omega-3-Fettsäuren
Omega-3-Fettsäuren sind bekannt für ihre gesundheitlichen Vorteile, wie die Unterstützung der Herzfunktion und die Förderung der Gehirnfunktion bei Erwachsenen. Aber wenn es um die Verbesserung der Konzentration bei Kindern geht, sieht es etwas anders aus.
Deshalb sollten solche spezifischen gesundheitsbezogenen Aussagen nicht in der Werbung verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es gibt zwar viele Studien, die die allgemeinen Vorteile von Omega‑3 untersuchen, aber es fehlen große, robuste Studien, die einen direkten Zusammenhang zwischen Omega‑3 und besserer Konzentration bei Kindern belegen. Einige kleinere Studien deuten auf mögliche Vorteile hin, aber die Ergebnisse sind oft nicht konsistent genug, um als wissenschaftlicher Beweis zu gelten.
Unzulässige Werbeaussagen am Beispiel Omega-3-Fettsäuren
Einige Beispiele für unzulässige Werbeaussagen in Bezug auf Omega-3-Fettsäuren und Kinder sind:
- Verbesserung der Konzentration: Aussagen wie “Omega-3-Fettsäuren verbessern die Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes” sind unzulässig, da sie wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind.
- Steigerung der Intelligenz: Behauptungen wie “Omega-3-Fettsäuren erhöhen den IQ Ihres Kindes” sind ebenfalls nicht erlaubt, da es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt.
- Förderung der schulischen Leistung: Aussagen wie “Mit Omega-3-Fettsäuren wird Ihr Kind bessere Noten erzielen” sind irreführend und nicht zulässig.
- Schnelle Ergebnisse: Versprechen wie “Schon nach wenigen Wochen zeigt sich eine deutliche Verbesserung der Lern- und Konzentrationsfähigkeit” sind nicht gestattet, da sie unbelegte gesundheitliche Vorteile suggerieren.
Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung
Wenn Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften für gesundheitsbezogene Werbung ignorieren, kann das ernsthafte rechtliche Folgen haben. Sie könnten gezwungen werden, die irreführende Werbung sofort zu stoppen. Außerdem könnten Verbraucher Schadensersatz fordern, wenn sie durch die falsche Werbung geschädigt wurden. In schlimmen Fällen kann es sogar strafrechtliche Konsequenzen geben, besonders wenn der Verstoß absichtlich war. Und die Gewinne, die durch die unlautere Werbung erzielt wurden, könnten ebenfalls eingezogen werden.
Fall eines Nahrungsergänzungsmittelherstellers in den USA (2020):
Die Federal Trade Commission (FTC) verklagte ein Unternehmen, das unbewiesene gesundheitsbezogene Aussagen über seine Omega-3-Produkte gemacht hatte. Die Werbung behauptete, dass die Produkte die kognitive Funktion und die schulischen Leistungen von Kindern verbessern könnten, ohne ausreichende wissenschaftliche Belege. Das Unternehmen musste eine hohe Geldstrafe zahlen und die irreführende Werbung einstellen.
Europäischer Fall (2019):
Ein Hersteller von Omega-3-Kapseln wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgemahnt, weil er behauptete, seine Produkte könnten die Konzentration und das Gedächtnis von Kindern verbessern. Die EFSA stellte fest, dass diese Aussagen nicht durch wissenschaftliche Studien gestützt wurden, und untersagte die weitere Verwendung dieser Werbeaussagen.
Diese Beispiele zeigen, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften für gesundheitsbezogene Werbung, insbesondere bei Omega-3-Produkten, erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbeaussagen wissenschaftlich fundiert und rechtlich zulässig sind, um solche Konsequenzen zu vermeiden.
Geschäft mit der Angst
Ein großes Problem bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel wie Omega-3-Fettsäuren ist das sogenannte “Geschäft mit der Angst”. Unternehmen nutzen gezielt die Sorgen und Ängste von Eltern, um ihre Produkte zu verkaufen. Sie suggerieren, dass Kinder ohne diese Nahrungsergänzungsmittel nicht optimal versorgt sind oder in ihrer Entwicklung zurückbleiben könnten, und schüren so Unsicherheiten und Ängste.
Diese Taktik funktioniert besonders gut, weil Eltern natürlich das Beste für ihre Kinder wollen und daher empfänglich für solche Botschaften sind. Die Werbung spielt mit der Angst, dass Kinder ohne zusätzliche Omega-3-Fettsäuren Konzentrationsprobleme haben oder in der Schule schlechter abschneiden könnten. Diese Angst wird oft durch dramatische und emotional aufgeladene Werbebotschaften verstärkt, die Eltern dazu bringen sollen, Produkte zu kaufen, die wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind.
Solche Praktiken sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern können auch dazu führen, dass Eltern unnötig Geld für Produkte ausgeben, die keinen nachgewiesenen Nutzen haben. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher kritisch bleiben und sich nicht von solchen Angstmachereien beeinflussen lassen.
Fazit
Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen sicher, dass nur wissenschaftlich fundierte Aussagen in der Werbung verwendet werden dürfen. Dies gilt sowohl für traditionelle Werbeformen als auch für moderne Plattformen wie Instagram. Eltern sollten sich auf eine ausgewogene Ernährung ihrer Kinder konzentrieren und sich nicht von unbewiesenen Werbeaussagen verleiten lassen.
Besonders wichtig ist es, sich nicht von der Angst manipulieren zu lassen, die durch irreführende Werbung geschürt wird. Unternehmen nutzen oft die Sorgen der Eltern aus, um ihre Produkte zu verkaufen, obwohl diese wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind. Kritisches Denken und informierte Entscheidungen sind der beste Schutz gegen solche unlauteren Geschäftspraktiken.
Linksammlung – Quellen – Must-Reads
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