Unzu­läs­si­ge Health Claims am Bei­spiel Ome­ga-3-Fett­säu­ren und Kin­dern

In der Euro­päi­schen Uni­on gibt es stren­ge Vor­schrif­ten für gesund­heits­be­zo­ge­ne Wer­bung (Health Claims), um sicher­zu­stel­len, dass Ver­brau­cher, ins­be­son­de­re Eltern und ihre Kin­der, nicht durch unbe­wie­se­ne oder irre­füh­ren­de Behaup­tun­gen getäuscht wer­den. Die­se Vor­schrif­ten gel­ten auch für Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel.

Am Bei­spiel Ome­ga-3-Fett­säu­ren in Bezug auf Kin­dern beleuch­ten wir im fol­gen­den Arti­kel das ver­bo­te­ne Health Cla­im “bes­se­re Kon­zen­tra­ti­on in der Schu­le, bei den Haus­auf­ga­ben etc”. In letz­ter Zeit sind mir auf Insta­gram ver­mehrt Accounts von Affi­lia­te- und Net­work-Mar­ke­ting-Part­nern 🔗  auf­ge­fal­len, die trotz der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen die­se unzu­läs­si­ge Wer­be­aus­sa­ge nut­zen. Die­se Aus­sa­gen erfol­gen sowohl in Sto­rys als auch in Posts und errei­chen dadurch eine brei­te Ziel­grup­pe.
Beson­ders besorg­nis­er­re­gend ist, dass sol­che irre­füh­ren­den Aus­sa­gen bei Müt­tern Ängs­te schü­ren kön­nen, indem sie sug­ge­rie­ren, dass ihre Kin­der ohne die­se Pro­duk­te nicht opti­mal ver­sorgt sind.

Was ist ein Health Cla­im?

Stell dir vor, du gehst durch den Super­markt und siehst auf einer Packung Müs­li den Satz: “Gut für dein Herz!” Das wäre ein Health Cla­im. Es bedeu­tet, dass das Müs­li etwas in sich hat, von dem der Her­stel­ler behaup­tet, dass es dei­ner Herz­ge­sund­heit gut tut. Sol­che Aus­sa­gen müs­sen aber nicht nur lee­re Ver­spre­chun­gen sein – sie müs­sen wis­sen­schaft­lich bewie­sen und von offi­zi­el­len Stel­len wie der Euro­päi­schen Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA) zuge­las­sen sein.

Health Claims sind also so eine Art “Ver­trau­ens­sie­gel”, die dir als Ver­brau­cher zei­gen sol­len, dass das Pro­dukt einen ech­ten gesund­heit­li­chen Nut­zen haben könn­te. Aber Vor­sicht: Nicht alles, was gut klingt, ist auch wirk­lich gut für dich. Des­we­gen ist es wich­tig, sich über die­se Claims zu infor­mie­ren und nicht blind­lings zu ver­trau­en.

Eine Lis­te der zuläs­si­gen gesund­heits­be­zo­ge­nen Anga­ben ist beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL) 🔗 zu fin­den.

Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel sind Lebens­mit­tel

Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel sind in ers­ter Linie Lebens­mit­tel und kei­ne Arz­nei­mit­tel. Sie die­nen dazu, die Ernäh­rung zu ergän­zen, sind aber nicht zwin­gend erfor­der­lich. Die­se Pro­duk­te müs­sen ledig­lich dem Bun­des­in­sti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (BVL) gemel­det wer­den und bedür­fen kei­ner Zulas­sung oder spe­zi­el­len Prü­fung.

Für die Sicher­heit der Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel ist der Her­stel­ler ver­ant­wort­lich. Er muss über mög­li­che Risi­ken wie All­er­ge­ne infor­mie­ren, aber nicht über Gegen­an­zei­gen oder Wech­sel­wir­kun­gen mit Medi­ka­men­ten. Es gibt kei­ne fest­ge­leg­ten Höchst­men­gen für Mikro­nähr­stof­fe wie Vit­ami­ne und Mine­ral­stof­fe. Ledig­lich Emp­feh­lun­gen.

Erlaubt sind gesund­heits­be­zo­ge­ne Aus­sa­gen, die sich auf nor­ma­le Kör­per­funk­tio­nen bezie­hen, nicht jedoch auf spe­zi­fi­sche Krank­hei­ten. Die EU-Health-Claims-Ver­ord­nung regelt genau, wel­che gesund­heits- und nähr­stoff­be­zo­ge­nen Anga­ben zuläs­sig sind. Alle zuge­las­se­nen Health Claims 🔗 dür­fen nur ver­wen­det wer­den, wenn das Lebens­mit­tel oder Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel die erfor­der­li­chen Inhalts­stof­fe in der vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­men­ge ent­hält.

Schutz der Ver­brau­cher

Die­se Regeln sol­len ver­hin­dern, dass Eltern durch irre­füh­ren­de Wer­bung dazu gebracht wer­den, ihren Kin­dern unnö­ti­ge Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel zu geben. Eine aus­ge­wo­ge­ne Ernäh­rung reicht nor­ma­ler­wei­se aus, um den Nähr­stoff­be­darf von Kin­dern zu decken. Kin­der, die sich aus­ge­wo­gen ernäh­ren, bekom­men in der Regel alle not­wen­di­gen Nähr­stof­fe.

Die Vor­schrif­ten schüt­zen Ver­brau­cher vor fal­schen Ver­spre­chun­gen und sor­gen dafür, dass nur wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Aus­sa­gen in der Wer­bung ver­wen­det wer­den. Das ist beson­ders wich­tig, weil Eltern oft besorgt um die Gesund­heit ihrer Kin­der sind und leicht auf irre­füh­ren­de Wer­bung her­ein­fal­len kön­nen.

Dank die­ser stren­gen Regeln kön­nen Eltern fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen, ohne sich von unbe­leg­ten Ver­spre­chen ver­un­si­chern zu las­sen. Außer­dem hel­fen die­se Vor­schrif­ten, den Markt für Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel trans­pa­rent und ver­trau­ens­wür­dig zu hal­ten.

Wer­bung und Kenn­zeich­nung

Auf Ver­pa­ckun­gen und in der Wer­bung dür­fen kei­ne Aus­sa­gen gemacht wer­den, die behaup­ten, Krank­hei­ten zu hei­len, zu lin­dern oder zu ver­hin­dern. Das gilt auch für Behaup­tun­gen, dass Ome­ga-3-Fett­säu­ren die Kon­zen­tra­ti­on bei Kin­dern ver­bes­sern könn­ten. Sol­che Aus­sa­gen müs­sen wis­sen­schaft­lich belegt sein, und das ist bis­her nicht der Fall.

Wer­bung auf Insta­gram

Insta­gram ist super beliebt für Wer­bung, weil es so vie­le ver­schie­de­ne Nut­zer hat. Unter­neh­men kön­nen hier gezielt Wer­bung schal­ten und ihre Pro­duk­te einem gro­ßen Publi­kum zei­gen. Aber auch auf Insta­gram gel­ten stren­ge Regeln für gesund­heits­be­zo­ge­ne Aus­sa­gen.

Man kann auf Insta­gram sehr spe­zi­fi­sche Ziel­grup­pen anspre­chen, was beson­ders für Pro­duk­te wie Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel span­nend ist. Trotz­dem müs­sen alle Aus­sa­gen in der Wer­bung wis­sen­schaft­lich belegt sein, um recht­li­che Pro­ble­me zu ver­mei­den.

Nicht vor­han­de­ne Regu­lie­rung

Ein Pro­blem bei Wer­bung auf Platt­for­men wie Insta­gram ist, dass die Regu­lie­rung und Über­wa­chung oft nicht aus­reicht. Es gibt zwar kla­re gesetz­li­che Vor­ga­ben für gesund­heits­be­zo­ge­ne Aus­sa­gen, aber die Durch­set­zung die­ser Regeln auf sozia­len Medi­en ist oft schwie­rig.

Influen­cer und Unter­neh­men kön­nen leicht irre­füh­ren­de oder unbe­wie­se­ne Behaup­tun­gen ver­brei­ten, bevor sie ent­deckt und gestoppt wer­den. Das führt zu einer Grau­zo­ne, in der Ver­brau­cher durch nicht aus­rei­chend geprüf­te Wer­be­aus­sa­gen getäuscht wer­den könn­ten.

Wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge am Bei­spiel Ome­ga-3-Fett­säu­ren

Ome­ga-3-Fett­säu­ren sind bekannt für ihre gesund­heit­li­chen Vor­tei­le, wie die Unter­stüt­zung der Herz­funk­ti­on und die För­de­rung der Gehirn­funk­ti­on bei Erwach­se­nen. Aber wenn es um die Ver­bes­se­rung der Kon­zen­tra­ti­on bei Kin­dern geht, sieht es etwas anders aus.

Des­halb soll­ten sol­che spe­zi­fi­schen gesund­heits­be­zo­ge­nen Aus­sa­gen nicht in der Wer­bung ver­wen­det wer­den, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den.

Es gibt zwar vie­le Stu­di­en, die die all­ge­mei­nen Vor­tei­le von Omega‑3 unter­su­chen, aber es feh­len gro­ße, robus­te Stu­di­en, die einen direk­ten Zusam­men­hang zwi­schen Omega‑3 und bes­se­rer Kon­zen­tra­ti­on bei Kin­dern bele­gen. Eini­ge klei­ne­re Stu­di­en deu­ten auf mög­li­che Vor­tei­le hin, aber die Ergeb­nis­se sind oft nicht kon­sis­tent genug, um als wis­sen­schaft­li­cher Beweis zu gel­ten.

Unzu­läs­si­ge Wer­be­aus­sa­gen am Bei­spiel Ome­ga-3-Fett­säu­ren

Eini­ge Bei­spie­le für unzu­läs­si­ge Wer­be­aus­sa­gen in Bezug auf Ome­ga-3-Fett­säu­ren und Kin­der sind:

 

  • Ver­bes­se­rung der Kon­zen­tra­ti­on: Aus­sa­gen wie “Ome­ga-3-Fett­säu­ren ver­bes­sern die Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit Ihres Kin­des” sind unzu­läs­sig, da sie wis­sen­schaft­lich nicht aus­rei­chend belegt sind.
  • Stei­ge­rung der Intel­li­genz: Behaup­tun­gen wie “Ome­ga-3-Fett­säu­ren erhö­hen den IQ Ihres Kin­des” sind eben­falls nicht erlaubt, da es kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Bewei­se dafür gibt.
  • För­de­rung der schu­li­schen Leis­tung: Aus­sa­gen wie “Mit Ome­ga-3-Fett­säu­ren wird Ihr Kind bes­se­re Noten erzie­len” sind irre­füh­rend und nicht zuläs­sig.
  • Schnel­le Ergeb­nis­se: Ver­spre­chen wie “Schon nach weni­gen Wochen zeigt sich eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Lern- und Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit” sind nicht gestat­tet, da sie unbe­leg­te gesund­heit­li­che Vor­tei­le sug­ge­rie­ren.

Recht­li­che Fol­gen bei Nicht­be­ach­tung

Wenn Unter­neh­men die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten für gesund­heits­be­zo­ge­ne Wer­bung igno­rie­ren, kann das ernst­haf­te recht­li­che Fol­gen haben. Sie könn­ten gezwun­gen wer­den, die irre­füh­ren­de Wer­bung sofort zu stop­pen. Außer­dem könn­ten Ver­brau­cher Scha­dens­er­satz for­dern, wenn sie durch die fal­sche Wer­bung geschä­digt wur­den. In schlim­men Fäl­len kann es sogar straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen geben, beson­ders wenn der Ver­stoß absicht­lich war. Und die Gewin­ne, die durch die unlau­te­re Wer­bung erzielt wur­den, könn­ten eben­falls ein­ge­zo­gen wer­den.

Fall eines Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel­her­stel­lers in den USA (2020):

Die Fede­ral Trade Com­mis­si­on (FTC) ver­klag­te ein Unter­neh­men, das unbe­wie­se­ne gesund­heits­be­zo­ge­ne Aus­sa­gen über sei­ne Ome­ga-3-Pro­duk­te gemacht hat­te. Die Wer­bung behaup­te­te, dass die Pro­duk­te die kogni­ti­ve Funk­ti­on und die schu­li­schen Leis­tun­gen von Kin­dern ver­bes­sern könn­ten, ohne aus­rei­chen­de wis­sen­schaft­li­che Bele­ge. Das Unter­neh­men muss­te eine hohe Geld­stra­fe zah­len und die irre­füh­ren­de Wer­bung ein­stel­len.

Euro­päi­scher Fall (2019):

Ein Her­stel­ler von Ome­ga-3-Kap­seln wur­de von der Euro­päi­schen Behör­de für Lebens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA) abge­mahnt, weil er behaup­te­te, sei­ne Pro­duk­te könn­ten die Kon­zen­tra­ti­on und das Gedächt­nis von Kin­dern ver­bes­sern. Die EFSA stell­te fest, dass die­se Aus­sa­gen nicht durch wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en gestützt wur­den, und unter­sag­te die wei­te­re Ver­wen­dung die­ser Wer­be­aus­sa­gen.

Die­se Bei­spie­le zei­gen, dass die Nicht­be­ach­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten für gesund­heits­be­zo­ge­ne Wer­bung, ins­be­son­de­re bei Ome­ga-3-Pro­duk­ten, erheb­li­che recht­li­che und finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen haben kann. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass ihre Wer­be­aus­sa­gen wis­sen­schaft­lich fun­diert und recht­lich zuläs­sig sind, um sol­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den.

Geschäft mit der Angst

Ein gro­ßes Pro­blem bei der Wer­bung für Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel wie Ome­ga-3-Fett­säu­ren ist das soge­nann­te “Geschäft mit der Angst”. Unter­neh­men nut­zen gezielt die Sor­gen und Ängs­te von Eltern, um ihre Pro­duk­te zu ver­kau­fen. Sie sug­ge­rie­ren, dass Kin­der ohne die­se Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­tel nicht opti­mal ver­sorgt sind oder in ihrer Ent­wick­lung zurück­blei­ben könn­ten, und schü­ren so Unsi­cher­hei­ten und Ängs­te.

Die­se Tak­tik funk­tio­niert beson­ders gut, weil Eltern natür­lich das Bes­te für ihre Kin­der wol­len und daher emp­fäng­lich für sol­che Bot­schaf­ten sind. Die Wer­bung spielt mit der Angst, dass Kin­der ohne zusätz­li­che Ome­ga-3-Fett­säu­ren Kon­zen­tra­ti­ons­pro­ble­me haben oder in der Schu­le schlech­ter abschnei­den könn­ten. Die­se Angst wird oft durch dra­ma­ti­sche und emo­tio­nal auf­ge­la­de­ne Wer­be­bot­schaf­ten ver­stärkt, die Eltern dazu brin­gen sol­len, Pro­duk­te zu kau­fen, die wis­sen­schaft­lich nicht aus­rei­chend belegt sind.

Sol­che Prak­ti­ken sind nicht nur ethisch frag­wür­dig, son­dern kön­nen auch dazu füh­ren, dass Eltern unnö­tig Geld für Pro­duk­te aus­ge­ben, die kei­nen nach­ge­wie­se­nen Nut­zen haben. Des­halb ist es wich­tig, dass Ver­brau­cher kri­tisch blei­ben und sich nicht von sol­chen Angst­ma­che­rei­en beein­flus­sen las­sen.

Fazit

Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen die­nen dem Schutz der Ver­brau­cher und stel­len sicher, dass nur wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Aus­sa­gen in der Wer­bung ver­wen­det wer­den dür­fen. Dies gilt sowohl für tra­di­tio­nel­le Wer­be­for­men als auch für moder­ne Platt­for­men wie Insta­gram. Eltern soll­ten sich auf eine aus­ge­wo­ge­ne Ernäh­rung ihrer Kin­der kon­zen­trie­ren und sich nicht von unbe­wie­se­nen Wer­be­aus­sa­gen ver­lei­ten las­sen.

Beson­ders wich­tig ist es, sich nicht von der Angst mani­pu­lie­ren zu las­sen, die durch irre­füh­ren­de Wer­bung geschürt wird. Unter­neh­men nut­zen oft die Sor­gen der Eltern aus, um ihre Pro­duk­te zu ver­kau­fen, obwohl die­se wis­sen­schaft­lich nicht aus­rei­chend belegt sind. Kri­ti­sches Den­ken und infor­mier­te Ent­schei­dun­gen sind der bes­te Schutz gegen sol­che unlau­te­ren Geschäfts­prak­ti­ken.

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